Donnerstag, Oktober 21, 2010

Menschenrechte made in Germany

Der "Europäische Gerichtshof für Menschenrechte" hat heute die "Sicherungsverwahrung" des deutschen Strafgesetzbuchs bestätigt. Dieses wurde erstmals 1933 als "Gewohnheitsverbrechergesetz" von der NSDAP verabschiedet. Geklagt hatte der "Sicherungsverwahrte" Ekkehard Grosskopf, der seine Menschenrechte verletzt sah, weil ihn die deutsche Justiz für eine Reihe von Einbrüchen, Diebstählen und versuchten Diebstählen für geisteskrank erklärt und ohne zeitliche Begrenzung in der JVA Aachen interniert hat. Man muss sich nun beim "Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte" bedanken, dass er hier Klarheit geschaffen hat. Wann immer ein europäischer Politiker von "Menschenrechten" redet, beinhalten diese ein Gesetz aus der Feder der NSDAP, welches die Internierung von Dieben bis zum Eintritt ihres mehr oder minder natürlichen Todes vorsieht. Nur wenn der Strafrahmen jetzt noch erhöht werden soll, wird es schwierig. Es bleiben eigentlich nur direkte Körperstrafen. Drei mal stehlen - Hand ab. Zehn mal Schwarzfahren - Bein ab. Ein Jahr lang Fernsehen ohne Gebühren zu zahlen - Auge raus. Wo bleibt die konservative Bundesratsinitiative? Herr Mappus, übernehmen Sie!