Freitag, September 18, 2020

Sonntag, August 30, 2020

Peinlich: Berliner Polizei verfügt nur über Wasserwerfer, die gegen Linke eingesetzt werden können.

Der Postillon:

> Berlin (dpo) - Die Auflösung der Corona-Demos in Berlin geht bislang nur schleppend voran. Einer der Gründe dafür ist, dass die Polizei nicht auf ihr Arsenal an Wasserwerfern zurückgreifen kann. Denn aus technischen, werksbedingten Gründen kann das Standardfahrzeug der Polizei, der WaWe10, nur gegen Linke eingesetzt werden. Für rechte Demonstranten oder Nazis ist er nicht geeignet.

> "Leider können wir unsere Wasserwerfer nicht nutzen, um gegen gewalttätige Demonstranten vorzugehen und unerlaubte Blockaden aufzulösen", erklärte ein Polizeisprecher. "Wir haben sie überhaupt nur vorgefahren, um die Corona-Demonstranten vor möglichen Angriffen durch linke Gegendemonstranten zu schützen."

> Auf die Idee, dass es irgendwann erforderlich werden könnte, Wasserwerfer auch gegen Rechte einzusetzen, sei man bislang einfach noch nicht gekommen. "Wer hätte denn ahnen können, dass Leute mit Reichskriegsflaggen nicht auf freundliche Bitten und Aufforderung durch die Polizei reagieren?"

> Auch beim Hersteller des WaWe10 hätte man nie damit gerechnet, dass es noch andere Wasserwerfer-Ziele als Linke geben könnte. "Etwas anderes war von den Käufern bislang nie erwünscht", so eine Sprecherin.

> Nach den Erfahrungen aus der heutigen Demonstration will die Berliner Polizei nun Konsequenzen ziehen. Mittelfristig sollen die bestehenden Wasserwerfer so nachgerüstet werden, dass sie künftig auch gegen Rechte eingesetzt werden können.

Mittwoch, August 26, 2020

Atombomben-Annegret rüstet auf

Die Oberkommandierende der Luftwaffe, Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) nahm in Hamburg einen neuen Airbus 350 für die Flugbereitschaft der Bundeswehr entgegen. Offen bleibt die Frage, ob der Flieger atombombentauglich ist wie die vom Luftwaffenführer gewünschten F/A-18 - Deutschland muss schließlich jederzeit in der Lage sein, seine Ostgrenze mit Massenvernichtungswaffen gegen einen Angriff der Sowjetunion zu schützen. Weiter offen bleibt auch die Frage, welche Szenarien die Verantwortlichen der Bundeswehr beim Training deutscher Piloten zum Abwurf von Atombomben voraussetzen: einen Abwurf auf z.B. polnisches Territorium (Verbrechen der Aggression nach §13 Völkerstrafgesetzbuch, lebenslange Haft, in minderschweren Fällen (?) nicht unter fünf Jahre Haft) oder einen Abwurf auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland (Landesverrat, § 94 StGB, Haft von einem Jahr bis lebenslänglich).

Donnerstag, August 13, 2020

Das Meinungskontrollteam ist aus dem Urlaub zurück.

Die halbamtliche Nachrichtenagentur ARD berichtete am Montag über den Cum-Ex-Milliardendiebstahl der Banken aus öffentlichen Kassen. Darin hieß es, nur jeder neunte Fall sei geklärt, und durch Verjährung drohe dem Staat der unwiederbringliche Verlust von 4.3 Milliarden Euro zugunsten der Bankster. Am Donnerstag dann der Spin: der Staat "fordere massiv Erträge zurück", und nur die Linkspartei kritisiert in einer Fußnote daran herum. Was ist passiert? Ist das Meinungskontrollteam aus dem Urlaub zurück? Oder hat Schäuble bei Buhrow angerufen und sich erbeten, dass die Rolle des Staates beim größten Diebstahl in der Geschichte der Bundesrepublik nicht irgendwie kritisch hinterfragt wird?

Sagte ich Schäuble? Vielleicht war es ja Scholz.

Mittwoch, Juli 29, 2020

Deutsche Atomwaffen gegen wen?

Folgender Kommentar zum Artikel "Geplanter US-Truppenabzug" der halbamtlichen Nachrichtenagentur "ARD" wurde vom Meinungskontrollteam ("wir betreiben keine Zensur") nicht zur Veröffentlichung freigegeben:

"Atomwaffen bitte mitnehmen... genau so, wie es der Bundestag 2010 beschlossen hatte. An diesem Beschluss waren auch die CDU/CSU und die SPD beteiligt... aber bei der Militärpolitik hört die Demokratie scheinbar auf. Oder war das damals nur Show? Statt dessen möchte Frau Kramp-Karrenbauer Milliarden verschwenden für die Anschaffung atomwaffentauglicher Flugzeuge. Was ich mich immer frage: wo sollen diese Massenvernichtungswaffen im Kriegsfall eigentlich abgeworfen werden? Auf deutsches Staatsgebiet, oder auf ein fremdes Staatsgebiet?"

Diverse weitere Kommentare anderer Leser, die einen Abzug der Atomwaffen "anregen", wurden anstandslos veröffentlicht... unerwünscht war also hier entweder die Frage, warum die angeblich demokratische Regierung die Beschlüsse des Parlamentes nicht umsetzt; oder aber die, ob die Bundeswehr im Auftrag der Regierung den Abwurf von Atomwaffen auf fremdes Staatsgebiet (Vorbereitung eines Angriffskriegs) oder auf deutsches Staatsgebiet (Landesverrat) übt.

Freitag, Mai 08, 2020

Kleinbürger am 8. Mai

- nachts Lieder der Sowjetarmee bloggen
- nachmittags vor Obi nicht verstehen warum zu ist

Freitag, Mai 01, 2020

Ruhe! Der FDP-Führer spricht zum Tag der Nationalen Arbeit!

Zum Tage der Arbeitsplätze sollte es nicht um Verteilungsfragen gehen, sondern um Vorfahrt für Wachstum und Beschäftigung (Christian Lindner, FDP-Führer)
Auf dem Maifeld in Berlin jubelten Millionen dem Reichsarbeitsführer und seinem Co-Vorsitzenden begeistert zu.

Freitag, April 03, 2020

kleine Rechtsgeschichte für Spätgeborene (23. März ff.)

Viele Menschen, insbesondere Medienschaffende, kamen erst am oder nach dem 23. März 2020 auf die Welt. Für sie ist eine "Kontaktsperre" und "Ausgangsbeschränkung" die normalste und selbstverständlichste Sache auf der Welt, denn sie sind ja mit ihr aufgewachsen. Eine Ausgangssperre? Was ist das, Boomer? "Es gibt in Deutschland keine Ausgangssperren", hört man immer wieder - gerade auch aus den öffentlich-rechtlichen Medien jener sechs Bundesländer Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und dem Saarland, in denen die gesamte Bevölkerung seit dem 23. März 2020 nur noch unter staatlich überwachtem Vorbehalt ihre Wohnungen verlassen, bzw. den öffentlichen Raum betreten darf.

Für diese mit der Gnade der späten Geburt gesegneten habe ich mal nachgeschaut, welche Bedeutung die Begriffe "Kontaktsperre" und "Ausgangsbeschränkung" vor dem 23. März 2020 hatten. Zunächst die Ausgangsbeschränkung - sie ist ein Begriff aus dem Wehrrecht. Man findet sie in der
Wehrdisziplinarordnung (WDO):
§ 22 Arten der einfachen Disziplinarmaßnahmen
(1) Die Disziplinarmaßnahmen, die von den Disziplinarvorgesetzen verhängt werden können (einfache Disziplinarmaßnahmen), sind:
1. Verweis,
2. strenger Verweis,
3. Disziplinarbuße,
4. Ausgangsbeschränkung
5. Disziplinararrest
(2) Nebeneinander können verhängt werden:
1. Disziplinararrest und Ausgangsbeschränkung
2. bei unerlaubter Abwesenheit des Soldaten von mehr als einem Tag Ausgangsbeschränkung und Disziplinarbuße oder Disziplinararrest und Disziplinarbuße.

Es handelt sich also um einen Stubenarrest für Soldaten und Wehrpflichtige, die das Wochenende über zu viel gefeiert haben (Spaßgesellschaft) und darum in verantwortungsloser Weise (typisch Jugend) nicht rechtzeitig auf der Kaserne erschienen.

Das Kontaktsperregesetz ist ein ganz anderes Kaliber. Es wurde im "Deutschen Herbst" 1977 beschlossen, um die Strafgefangenen der RAF von ihren Anwälten zu isolieren; man verdächtigte sie, aus der Haft heraus an der Koordinierung von Anschlägen beteiligt zu sein, insbesondere an der Entführung des Hanns-Martin Schleyer. Bundeskanzler Helmut Schmidt (SPD) sagte dazu: „Wer den Rechtsstaat zuverlässig schützen will, der muss innerlich auch bereit sein, bis an die Grenzen dessen zu gehen, was im Rechtsstaat erlaubt ist“. Das Gesetz war umstritten, was man an der geradezu peniblen Eingrenzung der kleinen Gruppe von Strafgefangenen sieht, gegen die es ausschließlich angewandt werden sollte und durfte. Nach dem Tod von Baader, Ensslin, Raspe und Schleyer wurde es nie wieder angewandt, aber auch nie formal aufgehoben:

Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz (Kontaktsperregesetz).  § 31 Besteht eine gegenwärtige Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit einer Person, begründen bestimmte Tatsachen den Verdacht, daß die Gefahr von einer terroristischen Vereinigung ausgeht, und ist es zur Abwehr dieser Gefahr geboten, jedwede Verbindung von Gefangenen untereinander und mit der Außenwelt einschließlich des schriftlichen und mündlichen Verkehrs mit dem Verteidiger zu unterbrechen, so kann eine entsprechende Feststellung getroffen werden. Die Feststellung darf sich nur auf Gefangene beziehen, die wegen einer Straftat nach § 129 a des Strafgesetzbuches oder wegen einer der in dieser Vorschrift bezeichneten Straftaten rechtskräftig verurteilt sind oder gegen die ein Haftbefehl wegen des Verdachts einer solchen Straftat besteht; das gleiche gilt für solche Gefangene, die wegen einer anderen Straftat verurteilt oder die wegen des Verdachts einer anderen Straftat in Haft sind und gegen die der dringende Verdacht besteht, daß sie diese Tat im Zusammenhang mit einer Tat nach § 129 a des Strafgesetzbuches begangen haben. Die Feststellung ist auf bestimmte Gefangene oder Gruppen von Gefangenen zu beschränken, wenn dies zur Abwehr der Gefahr ausreicht

Es ist völlig nachvollziehbar, dass der deutsche Staat heute, in der Coronakrise, Euphemismen wählt, um die gegenwärtigen Maßnahmen zu beschreiben. Ein Land, das sich seit mindestens einem halben Jahrhundert als Krone der Demokratie und Gipfel der Rechtsstaatlichkeit feiert, kann nicht einfach Millionen seiner Bürger unter "Ausgangssperre" stellen, das ist undenkbar. Aber welche Euphemismen den "Entscheidern" und "Verantwortungsträgern" spontan einfielen, um die undenkbare Ausgangssperre dann eben doch zu beschließen, das ist schon bemerkenswert: sie stammen aus der Fachsprache der Kasernen, des Drills, der Hochsicherheitstrakte und der Terrorismusbekämpfung - die letztere selbst in ihrer von der Gefahren- oder auch Feindbestimmung her verglichen mit der heutigen Krise von geradezu rührender Bescheidenheit geprägt war - und 1977 doch von vielen als bürgerkriegsähnlich begriffen wurde.

Und weil das alles so auffällig und katastrophal undemokratisch ist, und absolut nichts mehr mit dem Staat zu tun hat, wie man ihn sich bürgerlich noch vor zwei Wochen vorgestellt hat, muss die gesamte Gesellschaft, allen voran ihre Medienschaffenden, einen kollektiven Orwell hinlegen um die Sache zu rationalisieren: es. gibt. in. Deutschland. keine. Ausgangssperre. Wir waren schon immer im Krieg mit dem Coronavirus.

Das ist der eine Grund. Der andere Grund scheint der zu sein, dass man sich den Begriff für noch strengere Maßnahmen aufheben möchte. Qualitativ ist dieser mögliche, weitere Schritt eigentlich egal. Seit 23. März steht die Freiheit aller sich in Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Saarland befindlichen Personen unter dem Vorbehalt und dem Gutdünken der Staatsgewalt. Welche "Ausnahmen" gemacht werden ist ein Detail. Wir wären alle gut beraten, uns nicht auf Diskussionen einzulassen, ob man jetzt im Park auf einer Decke sitzen darf oder ob Schach eine zulässige sportliche Betätigung ist oder Motorradfahren - sondern laut und unmissverständlich vom Staat zu fordern, er solle sich auf solche Maßnahmen beschränken, die nachgewiesenermaßen geeignet sind um eine Epidemie zu bekämpfen - anstatt aus "Fürsorge" das Land in einen Menschenzoo umzubauen. Wir lieben doch alle Menschen, wir setzten uns dafür ein. So. Ich muss jetzt zur Fütterung.


22.11.22: Bundesverwaltungsgericht: Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren unverhältnismäßig und unzulässig